Evangelische Straffälligenhilfe

Einzelbetreuung von alleinstehenden, männlichen Strafgefangenen durch Ehrenamtliche

Unser Dienst bietet Einzelbetreuungen von alleinstehenden, männlichen Strafgefangenen (unabhängig von deren Nationalität und Konfession) in einer Reihe von südbayerischen Justizvollzugsanstalten durch ehrenamtliche Mitarbeitende an. Diese unterhalten schriftlichen Kontakt oder besuchen die Gefangenen, unterstützen sie bei der Umsetzung von Vollzugslockerungen, bei der Entlassvorbereitung und mitunter nach der Haftentlassung bei der Wiedereingliederung.

Besserung braucht Unterstützung! Der Strafgefangene wird oftmals als Außenseiter betrachtet, der aus der Gesellschaft ausgegrenzt wird. Seine Zukunftsängste, Selbstzweifel, Schuldgefühle, Hoffnungslosigkeit und soziale Hilflosigkeit dringen nicht nach draußen. Viele sind guten Willens, doch Besserung braucht Unterstützung. Wirksame Resozialisierung und Prävention vor Rückfälligkeit müssen bereits während der Haftzeit beginnen. Diese Aufgabe geht uns alle an und nützt der gesamten Gesellschaft.

In der Evangelischen Straffälligenhilfe investieren engagierte und sozial eingestellte Menschen Zeit und Mut, um Gefangenen in ihrer schwierigen Situation beizustehen.

Flyer zum Herunterladen (PDF)

 

Evangelische Straffälligenhilfe
c/o Evangelisches Hilfswerk München

Landshuter Allee 38 b
80637 München

T (089) 12 69 91-350
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Unser Spendenkonto

HypoVereinsbank
IBAN: DE33 7002 0270 0002 7544 44
BIC: HYVEDEMMXXX

Verwendungszweck:
Evangelische Straffälligenhilfe

zur Online Spende

Was können Sie tun?

  • Briefkontakt zu einem Inhaftierten aufnehmen
  • Den Betreuten im Gefängnis besuchen
  • Seine unabhängige Vertrauensperson, seine Bezugsperson werden
  • Ihm zuhören, beistehen, Mut machen
  • Vermittelnd wirken (Angehörige, JVA)
  • Vom Leben „draußen“ berichten, der Realitätsentfremdung entgegenwirken
  • Seine Entwicklung und Interessenentfaltung fördern
  • Den Betreuten bei Ausgängen und ggf. Urlaub begleiten
  • Ihn bei seiner Entlassvorbereitung und Wiedereingliederung unterstützen, zum Beispiel bei der Vermittlung von Wohnraum und Arbeit helfen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden
  • Die Arbeit der Straffälligenhilfe durch Information in der Öffentlichkeit bekannt machen, Verständnis für die Schwierigkeiten Inhaftierter und Haftentlassener wecken

Auf welche Weise und in welchem Umfang Sie sich engagieren möchten, bestimmen Sie selbst!

Das sollten Sie mitbringen:

  • Einfühlungsvermögen
  • Verständnis, aufgeschlossene Haltung
  • Glaube an die Möglichkeit der Veränderung menschlichen Handelns
  • Beständigkeit, Zuverlässigkeit
  • Zeit und Geduld
  • Diskretion und Verschwiegenheit
  • Mindestalter von 21 Jahren (gesetzlich vorgeschrieben)

Das können wir Ihnen anbieten:

  • Kostenlosen Einführungskurs
  • Jahrestagungen und Seminare
  • Fachliche Beratung und Begleitung
  • Monatliche Gesprächskreise zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Unterstützung

Hier finden Sie uns